Informationen


Liebe Gemeindeglieder,

 

am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, d.h. das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.

Im Vorfeld suchen wir geeignete Kandidatinnen und Kandidaten. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 15. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 8 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

 

Welche Aufgaben gehören dazu?

Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde: Es entscheidet, in welche Richtung sich die Gemeinde entwickelt.

Dazu trifft sich das Presbyterium einmal monatlich, um Beschlüsse zu fassen. Konkret geht es dabei z. B. um Gottesdienste und ihre Gestaltung, um Mitarbeitende, um den Haushalt der Gemeinde und ihre Gebäude.

Manche Presbyterinnen kümmern sich auch um das Schmücken und Läuten für Gottesdienste, übernehmen eine Lesung im Gottesdienst und helfen bei der Austeilung des Abendmahls.

Die Presbyterinnen und Presbyter sind auch ansprechbar für Anliegen, die aus der Gemeinde kommen. Sie sind gemeinsam mit den ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden für das Gemeindeleben verantwortlich.

Die Gemeinde hat auch diakonische und gesellschaftliche Aufgaben. Auch hier entscheidet und unterstützt das Presbyterium. Damit all diese Aufgaben gelingen, sucht, beauftragt und fördert das Presbyterium geeignete Personen. Jede und jeder aus der Gemeinde ist eingeladen, dabei mitzumachen.

Presbyterinnen und Presbyter werden in einem besonderen Gottesdienst in ihr Amt eingeführt.

 

Wieviel Aufwand bedeutet das?

Neben den monatlich stattfindenden Sitzungen ist auch Zeit für das Lesen von Protokollen und Sitzungsvorlagen einzuplanen. Natürlich ist es wünschenswert, wenn die Presbyterinnen und Presbyter auch an anderen Veranstaltungen der Gemeinde teilnehmen. 

Die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig: Nicht alle können sich in jedes Thema gleichermaßen einarbeiten. Scheuen Sie sich nicht, unsere bisherigen Presbyterinnen und Presbyter anzusprechen, um sich weiter zu informieren.

 

Welche Unterstützung gibt es?

Alle Mitglieder des Presbyteriums haben Anspruch auf vollständige und umfassende Informationen, die sie für die Ausübung ihres Dienstes brauchen. Auch wird ihnen die Nutzung des Intranets der Landeskirche unter www.portal.ekir.de empfohlen: Neben einem persönlichen E-Mail-Postfach sind dort viele weitere Anwendungen und hilfreiche Informationen zu finden.

Presbyterinnen und Presbyter arbeiten ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Auslagenerstattung, z. B. Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Porto- und Telefonkosten.

Als Unterstützung für die neuen Aufgaben im Presbyterium werden von der Landeskirche und vom Kirchenkreis Fortbildungen angeboten.

 

Reinhard Vollmer

 

 

Liebe Läute!, ach nein: Leute!   

 

Es geht um`s Läuten.

 

Warum und wann läuten unsere Kirchenglocken?

 

Die Ordnung unserer Kirche besagt (§ 9 des Lebensordnungsgesetzes), dass unsere Glocken „zum Gottesdienst und zum Gebet“ geläutet werden dürfen.

Für die Bestimmung der Uhrzeiten ist das Presbyterium verantwortlich.

 

Nun hatten wir bisher drei unterschiedliche Läuteordnungen in unseren drei Dörfern mit vielen Besonderheiten. Da in Bonbaden und Schwalbach der Läutedienst ehrenamtlich getätigt wird, wurde eine Vereinfachung nötig. Das Presbyterium entschied außerdem, dass für eine Gemeinde auch eine gemeinsame Läuteordnung sinnvoll sei.

 

Somit ist folgende Läuteordnung ab dem 1. Juni 2021 für unsere drei Kirchen gültig:

 

montags bis samstags: 7 Uhr und 11 Uhr und 19 Uhr (kleines Geläut)

sonntags: 8 Uhr und 19 Uhr (volles Geläut)

 

Läuten zum Gottesdienst: 30 Min. vorher Anläuten (kleines Geläut)

10 Min. bis zum Gottesdienstbeginn (volles Geläut)

 

Läuten zum Trauergottesdienst:

15 Min. bis zum Gottesdienstbeginn (volles Geläut)

Sterbeläuten: immer 17 Uhr für 10 Min. (kleines Geläut)

 

Das Sterbeläuten geschieht für verstorbene Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Es kann auf Wunsch auch für Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner geläutet werden, die unserer Kirchengemeinde nicht angehörten, denn auch sie und ihre Familien können das fürbittende Gebet gebrauchen. Zur Beerdigung wird nur geläutet, wenn ein kirchlicher Trauergottesdienst stattfindet.

 

An Feiertagen wird wie an Sonntagen geläutet.

 

Ausnahme: An Karfreitag werden nach dem Gottesdienst alle Glocken ausgeschaltet bis zum Ostersonntag.

In der Silvesternacht läuten die Glocken von 0.00 Uhr bis 0.30 Uhr ins neue Jahr hinein.

 

Das Prebyterium



Spenden

 

an die Kirchengemeinde

Bonbaden-Neukirchen-Schwalbach

 

Unsere Bankverbindung

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IBAN DE83 5139 0000 0071 1436 19

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( Voba Mittelhessen )

 

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Spendenbescheinigungen können bei Bedarf ausgestellt werden.

Dann bitte Adresse angeben!