Spenden
an die Kirchengemeinde
Bonbaden-Neukirchen-Schwalbach
Unsere Bankverbindung
--------------------------------
IBAN DE83 5139 0000 0071 1436 19
--------------------------------
( Voba Mittelhessen )
Jeweils unter Stichwort: >Zweck< eintragen
Spendenbescheinigungen können bei Bedarf ausgestellt werden.
Dann bitte Adresse angeben!
Folgende Läuteordnung ab dem 1. Juni 2021 für unsere drei Kirchen gültig:
montags bis samstags: 7 Uhr und 11 Uhr und 19 Uhr (kleines Geläut)
sonntags: 8 Uhr und 19 Uhr (volles Geläut)
Läuten zum Gottesdienst: 30 Min. vorher Anläuten (kleines Geläut)
10 Min. bis zum Gottesdienstbeginn (volles Geläut)
Läuten zum Trauergottesdienst:
15 Min. bis zum Gottesdienstbeginn (volles Geläut)
Sterbeläuten: immer 17 Uhr für 10 Min. (kleines Geläut)
Das Sterbeläuten geschieht für verstorbene Mitglieder unserer Kirchengemeinde. Es kann auf Wunsch auch für Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner geläutet werden, die unserer Kirchengemeinde nicht angehörten, denn auch sie und ihre Familien können das fürbittende Gebet gebrauchen. Zur Beerdigung wird nur geläutet, wenn ein kirchlicher Trauergottesdienst stattfindet.
An Feiertagen wird wie an Sonntagen geläutet.
Ausnahme: An Karfreitag werden nach dem Gottesdienst alle Glocken ausgeschaltet bis zum Ostersonntag.
In der Silvesternacht läuten die Glocken von 0.00 Uhr bis 0.30 Uhr ins neue Jahr hinein.